Berufsfachschule für Kosmetik und Fußpflege
 Qualifizierte Berufsausbildung seit 1982
Interkommunales Gewerbegebiet 
Schmiedekoppel 23
24242 Felde /Klein Nordsee

 
 
 


Ein gefragter Beruf für Ihre selbstbestimmte Zukunft !

Geprüfte /r Fußpfleger/in (Mobile und stationäre Fußpflege)
(   medizinische Fußpflege im nicht heilkundlichen Bereich ) 

Intensiv-Ausbildungen  Ihr schneller Weg in die Selbständigkeit !  

Brauchen Sie ein "Zweites Standbein" ? Selbstbestimmte Arbeitszeiten? Ein zusätzliches Einkommen ? Oder eine neue Aufgabe und Perspektive ? Eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit und am Menschen?

Dann ist vielleicht der Beruf  "Geprüfte*r Fußpfleger*In etwas für Sie !

 Die Aufgabe eines Fußpflegers besteht darin, die Funktionstüchtigkeitder Füße und Beine zu erhalten. Grundlegende Kenntnisse über die Anatomie des Fußes ,Aufbau und Funktionen der Haut sind Voraussetzung für die Arbeit am Fuß eines Menschen.

Die Pflege der Haut und Nägel, Hühneraugenentfernung, Behandlung von schmerzhaft, drückenden Nagelecken, Entfernung von übermäßigen,unschönen Verhornungen und Schwielen  gehört zum Aufgabengebiet der Fußpfleger.

Immer mehr alte und kranke Menschen benötigen die Hilfe eines kompetenten Fußpflegers. Aus diesem Grund befasst sich unsere Ausbildung auch mit dem Thema „Der diabetische Fuß“.

 Weiterhin werden im medizinischen Teil des Unterrichts  alle für die Fußpflege relevanten Krankheitsbilder besprochen. (z.B. Pilzerkrankungen,Verhornungsstörungen, Hauterkrankungen, Diabetes mellitus ,  Arthrose,Gefäßerkrankungen u.a.)

Ebenso werden Kenntnisse über hygienische Maßnahmen am Arbeitsplatz und bei Ausübung der Fußpflege vermittelt.

Der Beruf hat in den letzten Jahren eine Wandlung erfahren. Das etwas„verstaubte“ Image der med. Fußpflege ist verschwunden, denn heute nehmen auch immer mehr junge Menschen eine professionelle Fußpflege in Anspruch. Daher sollte ein Fußpfleger auch in der Lage sein eine wohltuende Massage durchzuführen und die Fußnägel  dekorativ zu verschönern (Lackieren)  . All`dies vermitteln wir unseren Teilnehmern in den Fußpflegekursen.

Bitte beachten Sie , bevor Sie sich anmelden, dass diese Intensiv-Kurse fleißiges Lernen von medizinischen Fachbegriffen  erfordern. Dazu erhalten Sie rechtzeitig vor Kursbeginn eine Arbeitsmappe , die Sie sorgfältig durcharbeiten sollten.

Die Intensiv-Kurse eignen sich besonders für alle Damen und Herren aus medizinischen oder pflegerischen Berufen. Auch wären Vorkenntnisse in den Bereichen Kosmetik und/ oder Körperpflege nützlich.

Mit dem nötigen Fleiß und Interesse an der Fußpflege sind auch Teilnehmer*innen ohne Vorkenntnisse in der Lage diese Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. 

Die Ausbildung endet  mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung .  Nach bestandener Prüfung wird die Berufsurkunde vergeben. Sie berechtigt zur selbstständigen Ausübung des Berufes des /der geprüften Fußpfleger /in . Die Tätigkeit kann ambulant (Mobile Fußpflege) ausgeübt werden oder stationär als Fachpraxis für Fußpflege.

Beim Einstieg  in die Selbständigkeit helfen wir Ihnen gerne . Ein Fachberater der Fa. Baehr steht Ihnen dabei zur Verfügung.

Laut BGH-Urteil vom 24.09.13 AZ IZR/219/12 ist die Bezeichnung der Tätigkeit  "med. Fußpflege " erlaubt.

Die Berufsbezeichnung "Med. Fußpfleger/ In " ist nicht gestattet

 

 

Kurstermine :

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Kurs-Nr. 1/25

13. Januar 2025 bis 24.Januar 2025

 1. Woche : Montag ,Dienstag ,Mittwoch jeweils 17.00 bis 20.00 Uhr

  2 .Woche : Montag , Dienstag , Mittwoch jeweils 17.00 bis 20.00 Uhr 

  Prüfung am Freitag , den 24.Januar 2025

     (Änderungen vorbehalten )


Kurs-Nr.2/ 25

 17.März 2025 bis 28.März 2025

Unterrichtszeiten : siehe Kurs-Nr. 1/ 25

Prüfung am Freitag, den 28.März 2025

(Änderungen vorbehalten)


Kosten : € 1500,- ( inkl. Prüfungsgebühren ) Arbeitsmaterial ,Geräte und Instrumente werden  während der Ausbildung zur Verfügung gestellt.



 Fordern Sie eine kostenlose Info-Mappe an oder lassen Sie sich persönlich beraten . Rufen Sie mich gerne an ! 

mobil : 0172 4001812 

Mit ganz herzlichen Grüßen 

Ihre 

Heidrun Schwark-Mertens